Annehmen – Aufnehmen Stipendium für Kunstschaffende
Die Ateliergemeinschaft KUNSTHALLE KLEINSCHÖNACH schreibt einmal jährlich ein Atelierstipendium für Kunstschaffende aus.
Die Ateliergemeinschaft KUNSTHALLE KLEINSCHÖNACH schreibt einmal jährlich ein Atelierstipendium für Kunstschaffende aus.
Aufenthaltszeitraum: ca 1 Monat.
Ein integriertes Atelier (70 qm) mit Schlafmöglichkeit.
Einmaligen Betrag von 400€ als Zuschuss zu den Lebenshaltungs- und Materialkosten.
Aufenthaltszeitraum: ca 1 Monat.
Ein integriertes Atelier (70 qm) mit Schlafmöglichkeit.
Einmaligen Betrag von 400€ als Zuschuss zu den Lebenshaltungs- und Materialkosten.
Aufenthaltszeitraum: ca 1 Monat.
Ein integriertes Atelier (70 qm) mit Schlafmöglichkeit.
Einmaligen Betrag von 400€ als Zuschuss zu den Lebenshaltungs- und Materialkosten.
Die Ateliergemeinschaft KUNSTHALLE KLEINSCHÖNACH ist eine Ateliergemeinschaft in einer ehemaligen Strickwarenfabrik im Hinterland vom Bodensee. Als gemeinnütziger Verein „man müsste ateliers hinterlassen können“ e.V. hat sich die Ateliergemeinschaft auch einen kulturellen Auftrag gegeben, der sich in der Organisation und Durchführung vielfältiger Veranstaltungen zeigt.
Darüber hinaus bietet die Ateliergemeinschaft KUNSTHALLE KLEINSCHÖNACH mit dem Gastatelier und einem Atelierstipendium einen Freiraum für fokussiertes schöpferisches Arbeiten und ein Umfeld für Dialoge zwischen Gastkünstler-innen und den Kunstschaffenden der Ateliergemeinschaft.
Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht ideal, ein eigenes Fahrzeug wäre von Vorteil.
Der Aufenthalt beträgt in der Regel einen Monat, zwischen Juni und September 2025. Angesprochen werden vor allem Künstler*innen, die diesen Ort noch nicht kennen.
Für den Stipendienaufenthalt im Juni oder September 2025 ist der Bewerbungsschluss der 30. Januar 2025
Takashi Sonoda
takashisonoda.com
1.– 30.09.2023
Jakob Elias Meyer jakobeliasmeyer.de
1.– 30.07.2023